Anwalt für Revision
STRAFRECHT RAKOW

Ein Urteil schafft Fakten,
aber keine Endgültigkeit.

Das Revisionsverfahren ist eine Rechtsprüfung. Es prüft nicht die Tatsachen, sondern die korrekte Anwendung des Rechts. Man verhandelt nicht die Tat, man seziert das Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler. Präzise. Wissenschaftlich. Bundesweit.

Erfolgsaussichten prüfen

Die Frist im Revisionsverfahren läuft.

Mit der Verkündung des Urteils beginnt die Revisionsfrist. Exakt eine Woche für die Revisionseinlegung nach § 341 Abs. 1 StPO. Ein Zögern führt zur Rechtskraft. Wer jetzt handelt, hält den Rechtsweg offen. Ich übernehme das Mandat zur sofortigen Fristwahrung.

01

Revision gegen Urteil einlegen

Fristwahrende Einlegung binnen einer Woche. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe erfolgt die detaillierte Fehleranalyse des Protokolls durch meine Kanzlei.

02

Revisionsbegründung

Die Revisionsbegründung ist das Zentrum meiner Arbeit. Formfehler führen zur Unzulässigkeit. Ich erstelle die Sachrüge und Verfahrensrügen mit höchster fachlicher Präzision.

03

Entscheidung (BGH/OLG)

Entscheidung durch OLG oder als Strafverteidiger Revision BGH. Im Erfolgsfall: Aufhebung und Zurückverweisung.

Beweiswürdigung

Sind Schlüsse logisch nicht zwingend? Wurden entlastende Indizien ignoriert? Ansatzpunkt für die Sachrüge im Revisionsrecht.

Verfahrensfehler

Unberechtigte Ablehnung von Befangenheitsanträgen? Verfahrensrügen sind formell komplex, aber ein Schlüssel zum Erfolg.

Strafzumessung

Wurden Umstände unzulässig strafschärfend gewertet? Wir prüfen die Mathematik hinter der Strafe.

Das Mandat steht im Zentrum
der Aufmerksamkeit.

Die Anzahl der Mandate wird bewusst begrenzt, um eine hohe Beratungsintensität zu gewährleisten. Bundesweite Vertretung.

ROSTOCK
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Kontakt Anwalt Revisionsverfahren

Was ist der Kern einer erfolgreichen Revision im Strafrecht?

Die Revision ist eine reine Rechtsprüfung. Wir analysieren das Urteil auf Verfahrensfehler oder die Verletzung materiellen Rechts, um eine Aufhebung durch den BGH oder das OLG zu erwirken.

Welche Fristen sind zwingend zu beachten?

Die Revisionseinlegung muss binnen einer Woche nach Urteilsverkündung erfolgen. Die Begründungsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des schriftlichen Urteils.

Gilt das Verschlechterungsverbot?

Ja, bei einer Revision allein durch den Angeklagten darf das neue Urteil in Art und Umfang der Rechtsfolgen nicht zu dessen Ungunsten ausfallen (§ 358 Abs. 2 StPO).